Da hört der Spaß auf: Behinderung der
BR-Arbeit in den deutschen Betrieben

on 27. März 2026 BetrVG with 0 comments
Karikatur Chef blockiert Betriebsratsmitglied

Betriebsräte schützen die Kolleginnen und Kollegen. Das ist ihre Aufgabe. Dennoch sind viele BR-Mitglieder Schikanen durch die Arbeitgeber ausgesetzt. Spezialisierte Anwälte bieten es zudem als Dienstleistung an, Betriebsräte fertig zu machen. Dagegen hilft nur gute Schulung, Strategieorientierung und Solidarität.

Es stimmt zwar, was Spiegel online berichtet: Dass Betriebsräte zunehmend blockiert, drangsaliert und bedroht werden. Dabei stellt Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes unter Strafe, die Bildung oder die Arbeit eines Betriebsrates zu behindern, Wahlen zu verfälschen oder ein einzelnes Betriebsratsmitglied zu benachteiligen (siehe Kasten). Das sind Straftaten, also Fälle für den Staatsanwaltschaft. Doch das Recht allein ist oft ein zahnloser Tiger.

Unsere Erfahrung aus 30 Jahren Betriebsräte-Schulung und Coaching zeigt: Starke, gut vernetzte Betriebsräte verteidigen Mitbestimmung erfolgreich, sofern sie sachlich fundiert, gut informiert, strategisch klar und solidarisch agieren.

Unsere Schulungen zum Betriebsverfassungsrecht, gespickt mit dem Training von Verfahrenswegen, Konfliktlösungen und Verhandlungstechniken, erhöhen die Resilienz von Betriebsräten auch und gerade in Drucksituationen.

Transparenz, Rechtsicherheit, Lösungsorientierung und kollegiale Solidarität bleiben zentrale Strategien im Umgang mit unfaire Arbeitgebern. Eine starkes Betriebsrats-Team stärkt die Mitbestimmung als verankertes Regularium der Arbeitswelt.

 

Behinderung der BR-Arbeit ist eine Straftat

§ 119 des Betriebsverfassungsgesetzes schützt die Arbeit des BR
und stellt dessen Behinderung unter Strafe.

Das ist verboten:

  • Behinderung der Bildung oder der Arbeit des Betriebsrats.
  • Beeinflussung von Wahlen.
  • Schikane oder Sanktionen gegen Betriebsratsmitglieder.
  • Verweigerung wesentlicher Informationen.
  • Verweigerung von Sachmitteln oder Schulungen.
  • Entfernung von Informationen des Betriebsrats im Intranet oder am Schwarzen Brett.
  • Schädigung des Rufes des Betriebsrats (oder eines Mitgliedes) gegenüber der Belegschaft
    (Beispiele: „Wenn der BR mitbestimmen will, werden wir keine Prämien zahlen können.“
    „Sie stören den Betriebsfrieden.“)

Besonderer Schutz

Während der Amtszeit und ein Jahr danach gilt besonderer Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder. Ihnen kann nur fristlos gekündigt werden (dafür muss ein besonderer Grund, etwa Diebstahl oder eine Gewalttat, vorliegen). Und: Die Gerichte stellen strenge Anforderungen an die Beweisführung.

Strafe

Verstöße können straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlich verfolgt werden (Unterlassungsanspruch, Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr sind möglich).