Tagesseminar

Betriebsratsvergütung

Was die neue Rechtslage für die Bezahlung von BR-Mitgliedern bedeutet

Rechtsunsicherheiten führten in der Vergangenheit dazu, dass Benachteiligungen von Betriebsratsmitgliedern bei der Bezahlung mangels Beweises in Kauf genommen werden mussten. Eine Expertenkommission „Betriebsratsvergütung“ hat jetzt Vorschläge zur Klarheit erarbeitet. Die Bundesregierung hat beschlossen, den Vorschlag der Expertenkommission vollständig in das Betriebsverfassungsgesetz zu übernehmen.

Zur Vorgeschichte: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Januar 2023 in einem Strafverfahren gegen Manager eines Automobilherstellers entschieden, dass sie sich wegen Untreue (§ 266 StGB) strafbar machen, wenn sie Betriebsratsmitgliedern ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewähren. Dieses Verfahren deckte auch die Rechtsunsicherheit in § 37 Abs. 4 BetrVG auf: Wie soll eigentlich das Gehalt von BR-Mitgliedern, insbesondere das der Freigestellten, bemessen werden, und wie soll es sich im Laufe der Jahre weiter entwickeln?

Dass freigestellte BR-Mitglieder, wie in dem Strafverfahren, begünstigt („bestochen“) werden, mag in den DAX-Konzernen vorkommen. Öfter werden die Kolleginnen und Kollegen benachteiligt, weil Gehaltserhöhungen oder vor der Übernahme des BR-Mandats erwirtschaftete Tantiemen, Prämien oder Provisionen (leistungsbezogene Entgelte) gestrichen werden. Dann muss das BR-Mitglied beweisen, dass es benachteiligt wird – und das war bisher immer ein schweres Unterfangen.

In unserem aktuellen Tagesseminar schaffen wir Klarheit über die neue Rechtslage. Die wesentlichen Inhalte:

  • Die alte Rechtslage und die sich daraus ergebenden Probleme
  • Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
  • Neufassung der §§ 23 und 78 BetrVG und ihre Bedeutung für die BR-Arbeit
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Festlegung vergleichbarer Arbeitnehmer bei der Ermittlung der Betriebsratsvergütung
  • Klärung von Einzelfragen der Teilnehmenden

Termine, Orte, Preise

Bald wieder im Angebot.
(Dieses Seminar findet online per Zoom statt.)

Seminargebühr (zuzgl. MwSt.):
489,– €

Inklusive:
Umfangreiche Teilnehmerunterlagen (digital), praktisch auf Lehrbuchniveau.

Seminarzeiten:
09:00 – 11:00 Uhr
11:30 – 13:00 Uhr
14:30 – 16:30 Uhr

 

Anmeldung

Das Seminarprogramm zum Ausdrucken

Betriebsratsbeschluss: Vorlage für den Brief an den Arbeitgeber (PDF)