Einführung in das individuelle Arbeitsrecht

Unsere Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz.

Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche:

  • Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Betriebsräten oder Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden. Unsere Basis-Ausbildung: BetrVG behandelt diesen Rechtsbereich.
  • Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern als Individuen und dem Arbeitgeber. Es regelt die Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung und den individuellen Kündigungsschutz.

 

Während Betriebsratsmitglieder umfangreiches Wissen über das kollektive Arbeitsrecht, hier vor allem über das Betriebsverfassungsgesetz, brauchen, reicht im individuellen Arbeitsrecht ein gutes Überblickswissen. Das vermitteln unsere beiden Seminare:

Arbeitsrecht I – Einführung in das individuelle Arbeitsrecht

Arbeitsrecht II – Störungen des Arbeitsverhältnisses

Termine, Orte, Preise

Preis pro Arbeitsrechtseminar (zuzgl. MwSt.):
1.554,– € inkl. Übernachtung / VP
Grundpreis ohne Übernachtung: 1.245,– €

Inklusive:
Umfangreiche Teilnehmerunterlagen, praktisch auf Lehrbuchniveau, Tagungspauschale, Mittagessen, zwei Kaffeepausen mit kleiner Zwischenverpflegung. Bei Vollpension zusätzlich: Übernachtung / Frühstück, Abendessen.

Seminarzeiten:
Jedes Seminar der Basisausbildung beginnt am ersten angegebenen Tag um 15.00 Uhr und endet am letzten angegebenen Tag
gegen 12.30 Uhr. An den anderen Tagen Seminarzeiten von 9.00 bis 12.30 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr.

Ihre Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG:
Die Seminare der Basisreihe vermitteln Grundlagenkenntnisse des Betriebsverfassungs- und Arbeitsrechts und sind daher erforderlich für alle Betriebsratsmitglieder inklusive derjenigen Ersatzmitglieder, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit zur BR-Arbeit herangezogen werden. Bei den Basisseminaren ist die Erforderlichkeit anerkannt, ohne dass sie jedes mal im Einzelfall geprüft werden muss (ständige Rechtsprechung des BAG zur Auslegung des § 37 Abs. 6 BetrVG). Das heisst: Ihre Freistellung für diese Seminare muss nicht im Einzelfall begründet werden; sie ist bereits per Gesetz und Rechtsprechung begründet.

Auch das könnte Sie interessieren:

Mit Sicherheit zur Freistellung fürs Seminar

Was das Bundesarbeitsgericht zum Thema BR-Schulungen entschieden hat