Auf Leistungsdefizite, vermeintliches Fehlverhalten am Arbeitsplatz und hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten reagieren Arbeitgeber zunehmend schneller mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Aufgabe des Betriebsrats ist jedoch, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze … eingehalten werden“ (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).
Der BR kann diese Schutzfunktion nur wahrnehmen, wenn er über ein umfassendes Wissen über die rechtlichen Möglichkeiten und den richtigen Umgang mit der Problematik verfügt. Dieses Vertiefungsseminar, das an unser Modul „Arbeitsrecht I“ aus der Grundausbildung für Betriebsräte anknüpft, vermittelt Ihnen diese Kompetenz. Es ist darüber hinaus eine gute Ergänzung für die Absolventinnen und Absolventen unserer Zertifikatsausbildung „betrieblicher Konfliktberater“.
Die Themen u. a.:
- (Arbeits-)Rechtliches Denken für den Betriebspraktiker:
Hinweise für die arbeitsrechtliche Beurteilung betrieblicher Vorgänge - Typische „Personaler“-Strategien der Leistungs- und Verhaltenssteuerung:
„Betreuung“: Motivation, Hilfestellung, Beurteilung, Zielsetzung
„Sanierung“: Ermahnung, Hinweis, Beurteilung, Abmahnung
Beendigung: Aufhebungsvertrag, Kündigung durch den Arbeitnehmer, Kündigung durch den Arbeitgeber
Form und Inhalt der Personalakte / Personalnebenakten - Die wirksame Abmahnung als Voraussetzung einer Kündigung
Inhalt der Abmahnung, wer darf abmahnen? Rechte des Arbeitnehmers, Wirkung inhaltlicher oder formaler Fehler in der Abmahnung – Abmahnung und Beteiligung des Betriebsrats - Die unzureichende Arbeitsleistung und Fehlverhalten als Kündigungsgrund in der Rechtsprechung
Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit als Grundlage für Entscheidungen im Arbeitsverhältnis – Konsequenzen aus aktuellen gerichtlichen Entscheidungen zu sogenannten „Bagatellkündigungen“
Zukunftsorientierte Reaktionen bei Störungen im Arbeitsverhältnis statt Sanktionen (Prognoseprinzip des BAG) - Arbeitsrechtliche Risiken bei Fehlzeiten
»krank sein« – »krank feiern« – »krank machen« – Folgen unbedachten Sprachgebrauchs, Melde- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
Risiken bei Missbrauch von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Krankengespräche, Krankenbriefe und Rückkehrgespräche im Betrieb: Arbeitsrechtlicher Rahmen, Beteiligung des Betriebsrats
Die krankheitsbedingte Kündigung & die aktuelle Rechtsprechung dazu - Aufhebungsverträge als Alternative zur Kündigung
Chancen und Risiken von Aufhebungsverträgen a) für den Arbeitnehmer; b) für den Arbeitgeber
Inhalt eines Aufhebungsvertrags, u. a. Gedanken zur Höhe einer Abfindung, Aufklärungs- und Hinweispflichten des Arbeitgebers, Bedenkzeit, Ruhens- und Sperrzeitenbestimmungen beim Arbeitslosengeld - Die Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsgerichtsverfahren und ihre Auswirkung auf die Prozessvorbereitung im Betrieb
- Dokumentation / Beweissicherung durch den Arbeitgeber:
Arbeitskollegen, Betriebsratsmitglieder und Führungskräfte als Zeugen vor Gericht – worauf betroffene Arbeitnehmer bzw. Betriebsräte zum Schutze der Beschäftigten achten müssen - Prozessbeobachtung vor dem Bundesarbeitsgericht
Termine, Orte, Preise
Seminargebühr (zuzgl. MwSt.):
1.554,– € inkl. Übernachtung / VP
Grundpreis ohne Übernachtung: 1.245,– €
Inklusive:
Umfangreiche Teilnehmerunterlagen, praktisch auf Lehrbuchniveau, Tagungspauschale, Busfahrt zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt, Mittagessen, zwei Kaffeepausen mit kleiner Zwischenverpflegung. Bei Vollpension zusätzlich: Übernachtung / Frühstück, Abendessen.
Seminarzeiten:
Täglich von 09.00 bis 17.00 Uhr.
Das Seminarprogramm zum Ausdrucken
Betriebsratsbeschluss: Vorlage für den Brief an den Arbeitgeber (PDF)
Zu den weiteren Seminaren der Basisausbildung:
Basis I – Grundlagen der Betriebsverfassung
Basis II – Informationsrechte und Mitbestimmung
Basis III – Personalplanung und personelle Einzelmaßnahmen
Basis IV – Kündigung und Kündigungsschutz intensiv
Basis V – Interessenausgleich und Sozialplan
Arbeitsrecht I – Einführung in das individuelle Arbeitsrecht
Arbeitsrecht II – Störungen des Arbeitsverhältnisses