Damit es auch ab 2018 einen starken

BR gibt: Jetzt die Wahl vorbereiten!

on 12. Mai 2017 Betriebsratswahlen, BetrVG with 0 comments

Nur noch ein paar Monate – dann beginnen in ganz Deutschland die Betriebsratswahlen. Zuvor müssen die Wahlvorstände bestellt und auf ihre Aufgaben vorbereitet werden. Der „alte“ BR sollte seine Amtszeit gut abschließen und alle Kolleginnen und Kollegen auf die Wahl des neuen Gremiums einstimmen. Wir geben Tipps für eine gute Wahlvorbereitung.

Wann findet die BR-Wahl statt?

Betriebsratswahlen finden in Deutschland seit 1990 alle vier Jahre in der Zeit von Anfang März bis Ende Mai statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG). Demnach wird der Betriebsrat auch für vier Jahre gewählt (Amtszeit bis 2022). Die letzten Wahlen haben 2014 stattgefunden, so dass die nächsten regelmäßigen Wahlen im kommenden Jahr stattfinden werden.

Der gesetzlich festgelegte Zeitraum bestimmt lediglich den Tag der Stimmabgabe. Die Wahlvorbereitungen, insbesondere die Bestimmung des Wahlvorstandes, können bereits vor dem 1. März erfolgen.

Eine genaue Bestimmung des Zeitplans hängt von dem Termin ab, an dem die Amtszeit des alten Betriebsrats endet – das ist das Datum seiner Wahl im Jahre 2014, nur eben vier Jahre später.

Den Wahlvorstand bestellen

Warum? Die Wahl ist nur gültig, wenn sie von einem Wahlvorstand geleitet wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wahl unparteiisch und ohne besondere Einflussmöglichkeiten des Arbeitgebers, einer Gewerkschaft oder einer sonstigen Interessensgruppe durchgeführt wird.

Wann? Spätestens 10 Wochen vor dem Wahltermin hat der Betriebsrat den Wahlvorstand zu bestellen (bei zwingend vorgeschriebenem vereinfachtem Wahlverfahren: spätestens vier Wochen).

Wie? Der Betriebsrat bestimmt durch Wahl drei Mitglieder. Sie müssen wahlberechtigte Arbeitnehmer sein (Arbeitnehmer des Betriebes, volljährig, Leiharbeitnehmer, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden).

Es können also auch BR-Mitglieder in den Wahlvorstand bestellt werden. Für jedes Mitglied des Wahlvorstands kann ein Ersatzmitglied für den Fall der Verhinderung bestellt werden.

Besteht im Betrieb kein Betriebsrat, muss der Wahlvorstand im Regelfall von der Belegschaft in einer Betriebsversammlung gewählt werden. In einem Unternehmen mit einem Gesamtbetriebsrat setzt dieser den Wahlvorstand für einen betriebsratslosen Betrieb ins Amt; gibt es keinen Gesamtbetriebsrat, jedoch einen Konzernbetriebsrat, kann der KBR den Wahlvorstand bestimmen (§ 17 Abs. 1 BetrVG).

Was muss der Wahlvorstand tun?

Der Wahlvorstand hat die gesamt Betriebsratswahl zu steuern und zu lenken. Er ist dafür verantwortlich, dass alles ordnungsgemäß abläuft. Fehler können leicht zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der Wahl führen – und alle Mühe wäre vergebens gewesen. Deshalb müssen alle Wahlvorstandsmitglieder und die Ersatzmitglieder intensiv geschult werden. Unsere Wahlvorstandsschulungen finden Sie hier.

Was sollte der Betriebsrat schon jetzt tun?

Der oder die BR-Vorsitzende trägt die Verantwortung dafür, dass spätestens 10 Wochen vor dem Ablauf der Amtsperiode ein Wahlvorstand bestellt wird, der die Wahl fachkundig durchführen kann. Deshalb müssen Sie selbst wissen, worauf es dabei ankommt.

Das bedeutet: Auch Vorsitzende/r und Stellvertreter müssen wissen, was formal zu einer rechtssicheren Durchführung der Wahl erforderlich ist. Dazu brauchen Sie Kenntnisse der Inhalte der §§ 7 – 20 BetrVG sowie §§ 1 – 37 der Wahlordnung im Überblick.

Doch nicht nur die Juristerei wichtig: Im Vorfeld der BR-Wahlen muss es für das Gremium vor allem darum gehen, die Wahlchancen der KandidatInnen und die Wahlbeteiligung zu erhöhen.

Das gehört zur strategischen Vorbereitung der Wahl 2018:

  • Positionsbestimmung: Wie steht der Betriebsrat heute da?
  • Die richtigen Themen für die Wahlargumentation festlegen.
  • Entwicklung einer Strategie für die Wahlwerbung im Betrieb.
  • Perspektiven und Aufgaben für die Zukunft des neuen Gremiums entwickeln.

Neue Kandidaten gewinnen:

  • Alles dem Zufall überlassen oder ein Dream Team zusammenstellen? Ein Anforderungsprofil für potenzielle Kandidaten erstellen.
  • Argumentationshilfen erarbeiten: potentielle Kandidatinnen und Kandidaten begeistern und gewinnen.
  • Ohne Mut ist das Wissen unfruchtbar: Umgang mit Ängsten oder Bedenken bei den Wunsch-Kandidaten.

 

Praxis-Tipp

Wir empfehlen, den Wahlvorstand bereits im November, spätestens Anfang Januar, zu bestellen. So können alle Mitglieder sich frühzeitig das erforderliche Wissen aneignen. Außerdem sollten Vorsitzende/r und Stellvertreterin gemeinsam unsere Wahlvorbereitungsseminare (siehe unten) besuchen.