Der Normalfall ist die persönliche Anwesenheit aller Wählerinnen und Wähler an der Wahlurne. Die „Briefwahl für alle“ ist im Grundsatz unzulässig. Das regelt der § 24 der Wahlordnung. Was jedoch soll der Wahlvorstand tun, wenn alle Beschäftigten im Homeoffice arbeiten oder das Wahllokal so beschaffen ist, dass die Kolleg*innen einer hohen Infektionsgefahr ausgesetzt wären? Lesen Sie hier, wie Juristen dies beantworten.
Die Briefwahl ist im Grundsatz nur für Wahlberechtigte zulässig, die im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind (§ 24 der Wahlordnung). Ist ein Betrieb in Pandemiezeiten komplett geschlossen, muss die Betriebsratswahl als Briefwahl durchgeführt werden. Sind im Betrieb noch Beschäftigte anwesend, hängt die Entscheidung für oder gegen eine „Briefwahl für alle“ von den Umständen des Einzelfalles ab:
1. Kann der Wahlvorstand für die persönliche Stimmabgabe ein Wahllokal eröffnen, in dem Einhaltung der Abstandsgebote sichergestellt ist?
2. Sind auch die Wahlvorstandsmitglieder oder etwaige Wahlhelfer vor erhöhten Ansteckungsrisiken geschützt?
- Die Fragen 1 und 2 werden mit Ja beantwortet » Die persönliche Stimmabgabe ist möglich und verpflichtend.
- Eine oder beide Fragen werden mit Nein beantwortet » die Briefwahl für alle kann (muss) durchgeführt werden.
- Und wenn sich später herausstellen sollte, dass diese Entscheidung falsch war, führt dies allenfalls zur Anfechtbarkeit, nicht jedoch zur Nichtigkeit der Wahl.
Wahlvorstandsschulungen
bei perspektiven-digital
Noch sind die Informationen über die Infektionsgefahren, den Impfstatus der Bevölkerung und die Wirkung von Virusmutationen widersprüchlich. In dieser Situation hat sich das perspektiven-Institut für Betriebsräte für den Weg der Achtsamkeit entschieden: Die Wahlvorstandsschulungen finden digital statt. Wir werden unsere Teilnehmenden über alle Besonderheiten der Wahldurchführung unter den Corona-Bedingungen informieren – auf dem zum Zeitpunkt der Wahl neuesten Stand.
Suche
Letzte Beiträge
- Im Falle eines neuen Lockdowns: Gibt es die Briefwahl für alle?
- Damit es auch ab 2022 einen starken BR gibt: Jetzt die Wahl vorbereiten!
- Start im November 2024: Die Weimarer Schule der Mediation am perspektiven-Institut
- Die Mitbestimmung: Das stärkste Recht des BR wird leider oft nicht wahrgenommen
- Gehaltsaffäre: Wer ist verantwortlich, wenn der BR-Vorsitzende zu viel Geld bekommt?