Mitbestimmung intensiv

Von der Regelungsidee zur Betriebsvereinbarung
Ein Praxis-Training

In Fragen der Mitbestimmung wissen viele Arbeitnehmervertretungen nicht, wie genau sie ihre Ideen umsetzen sollen – besonders, wenn es mit dem Arbeitgeber zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Viele Betriebsräte geben gefrustet auf, wenn die Gespräche zu keinem Ergebnis führen. Das ist schade. Denn mit der Mitbestimmung gibt der Gesetzgeber dem BR die stärksten Rechte der Betriebsverfassung. Sie zu nutzen ist die Kunst.

Das Seminar zeigt alle Mitbestimmungsrechte auf, doch geht darüber hinaus: Die Teilnehmer*innen trainieren praxiserprobte Strategien, das stärkste BR-Recht wahrzunehmen und zur Not durchzusetzen.

Die Inhalte u. a.:

Ohne Infos keine Mitbestimmung

  • Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers (u. a. §§ 80 Abs. 3, 90 Abs. 1, 92 BetrVG).
  • Möglichkeiten des BR zur eigenständigen Informationsbeschaffung.
  • Die Auswertung / Bewertung von Informationen durch interne oder externe Sachkundige (§ 80 Abs. 2, 3 BetrVG).

Mitbestimmung – worüber genau?
Die Themen der Mitbestimmung:

  • Soziale Angelegenheiten (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 – 13 BetrVG).
  • Gesundheitsschutz (u. a. § 91 BetrVG)*.
  • Personalfragebogen, Arbeitsverträge, Beurteilungsgrundsätze (§ 94 BetrVG).
  • Betriebliche Aus- und Weiterbildung (§ 98 BetrVG).
  • Interessenausgleich und Sozialplan (§§ 111, 112 BetrVG)*.
    *) die mit Stern gekennzeichneten Themen werden nur angerissen; sie sind zu komplex für eine vollständige Bearbeitung
    in diesem Seminar; die Themen werden in extra hierfür konzipierten Seminaren geschult.

Mitbestimmung – wie genau?

  • Der Weg von der Regelungsidee zur Betriebsvereinbarung.
  • Ziel- und Strategiearbeit zur Realisierung der Mitbestimmung.
  • Der Entwurf einer Betriebsvereinbarung als Verhandlungsgrundlage.
  • Transparenz schaffen: Mit Öffentlichkeitsarbeit die Sympathie der Beschäftigten gewinnen.
  • Klare Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten: Einführung in die Verhandlungsführung.
  • Umgang mit Hindernissen und Widerstand.

Und was ist mit der im Tendenz?
Die Mitbestimmung im Kontrast zum Tendenzschutz – Umfang und Grenzen der Sonderrechte des Arbeitgebers im Tendenzbetrieb (§§ 80 und 87 BetrVG und ihr Bezug zu § 118 BetrVG).

Wenn alles nichts nützt …

  • Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte vor dem Arbeitsgericht.
  • Beschlussverfahren – Unterlassungsanspruch bei Mitbestimmungsverstößen – Einigungsstellen-Einsetzungsverfahren.
  • Die Einigungsstelle (§§ 76, 76 a BetrVG).

Praxistransfer
Übungen, Verhandlungssimulationen, dabei: Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten einer Einigungsstelle.

 

Termine, Orte, Preise

Demnächst wieder im Angebot.
Zur Zeit nur als Inhouse-Veranstaltung buchbar.

 

 

Anmeldung

Das Seminarprogramm zum Ausdrucken

Betriebsratsbeschluss: Vorlage für den Brief an den Arbeitgeber (PDF)