Der tariflose Betrieb ist für immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland längst Realität: Unternehmen treten in Zeiten wirtschaftlichen Drucks aus den Arbeitgeberverbänden aus oder – bei Neugründung – gar nicht erst ein. Tarifgebundene Unternehmen lagern aus und umgehen mit dem ausgelagerten Teil den Tarifvertragsschutz. Wenn kein Tarifvertrag gilt, muss der Betriebsrat sich um Arbeitszeiten und Überstunden, Lohn- und Gehaltsgestaltung und vieles mehr kümmern. Lernen Sie in diesem Seminar alle Ihre Möglichkeiten kennen.
Die Themen u. a.:
- Bedeutung von Tarifverträgen im arbeitsrechtlichen Gesamtsystem
- Entstehung von Tarifverträgen
- Tarifbindung
- Übliche Tarifvertragsinhalte
- Was wird aus dem Tarifvertrag bei seiner Kündigung, bei einem Betriebsübergang, bei Outsourcing oder anderen betrieblichen Strukturveränderungen?
- Unterschiede zwischen tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Betrieben
– im individuellen Arbeitsrecht – also in der Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber,
– im kollektiven Arbeitsrecht – also in der Beziehung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. - Vorrang von Tarifvertrag und tarifüblichen Regelungen
- Betriebsvereinbarungen – Alternative zum Tarifvertrag?
- Die wichtigsten Regelungsinhalte von Betriebsvereinbarungen im tariflosen Betrieb:
– Gehalt & Lohn
– Arbeitszeit & Überstunden
– Arbeitsbedingungen - Welche Betriebsvereinbarungen können abgeschlossen werden und wie?
- Erzwingungsmöglichkeiten von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen im Vergleich
- Besonderheiten im Tendenzbetrieb (§ 118 BetrVG)
- Wie kommt die Belegschaft eines nicht tarifgebundenen Betriebes zu einem Tarifvertrag / Haustarifvertrag?
- Praktischer Handlungsplan für den Betriebsrat.
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Zur Zeit nur als Inhouse-Veranstaltung buchbar.
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Das Seminarprogramm zum Ausdrucken
Betriebsratsbeschluss: Vorlage für den Brief an den Arbeitgeber (PDF)