Der Betriebsrat im Tendenzbetrieb

Kurzseminar: Kompaktes Wissen für den Medien-BR in nur 2 Tagen vermittelt

Sie sind Betriebsrat in einem „Tendenzbetrieb“? Beruft sich Ihr Arbeitgeber manchmal darauf, dass der Betriebsrat in einer Angelegenheit nichts zu melden habe – und nutzt dabei das Argument: „Das fällt unter den Tendenzschutz“? Und Ihnen ist nicht ganz klar, was das bedeutet? Sie sind in guter Gesellschaft, denn die wenigsten blicken hier wirklich durch. Dieses Seminar sorgt für rechtliche Klarheit.

Die Themen u. a.:

  • Geschichte, Inhalt und Wesen des Tendenzschutzes (§ 118 BetrVG)
  • Umfang und Grenzen der Einschränkung von Beteiligungsrechten durch den Tendenzschutz bei
    – Informations- und Beratungsrechten.
    – Mitbestimmung: Arbeitszeit – Mehrarbeit / Überstunden – Gesundheitsschutz – Arbeitnehmerüberwachung am News Desk – Dienstplangestaltung etc.
    – personellen Maßnahmen: Einstellungen – Versetzungen.
    – Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan.
    – wirtschaftlichen Angelegenheiten.
  • Behandlung von Meinungsverschiedenheiten zum Tendenzschutz: Wer muss wem was beweisen?
  • Rechtsprechung zu § 118 BetrVG.

Termine, Orte, Preise

Demnächst wieder im Angebot.
Zur Zeit nur als Inhouse-Veranstaltung buchbar.

Seminargebühr (zuzgl. MwSt.):
925,– € inkl. Übernachtung / VP
Grundpreis ohne Übernachtung: 755,– €

Inklusive:
Umfangreiche Teilnehmerunterlagen, praktisch auf Lehrbuchniveau, Tagungspauschale, Mittagessen, zwei Kaffeepausen mit kleiner Zwischenverpflegung.
Bei Vollpension zusätzlich: Übernachtung / Frühstück, Abendessen.

Seminarzeiten:
Täglich von 09.00 – 17.00 Uhr.

 

Anmeldung

Das Seminarprogramm zum Ausdrucken

Betriebsratsbeschluss: Vorlage für den Brief an den Arbeitgeber (PDF)