Arbeitsrecht II - Störungen des Arbeitsverhältnisses

Mit Besuch des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt

Auf Leistungsdefizite, vermeintliches Fehlverhalten am Arbeitsplatz und hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten reagieren Arbeitgeber zunehmend schneller mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Aufgabe des Betriebsrats ist jedoch, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze …  eingehalten werden“ (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

p-ar2Der BR kann diese Schutzfunktion nur wahrnehmen, wenn er über ein umfassendes Wissen über die rechtlichen Möglichkeiten und den richtigen Umgang mit der Problematik verfügt. Dieses Vertiefungsseminar, das an unser Modul „Arbeitsrecht I“ aus der Grundausbildung für Betriebsräte anknüpft, vermittelt Ihnen diese Kompetenz. Es ist darüber hinaus eine gute Ergänzung für die Absolventinnen und Absolventen unserer Zertifikatsausbildung „betrieblicher Konfliktberater“.

Die Themen u. a.:

  • (Arbeits-)Rechtliches Denken für den Betriebspraktiker:
    Hinweise für die arbeitsrechtliche Beurteilung betrieblicher Vorgänge
  • Typische „Personaler“-Strategien der Leistungs- und Verhaltenssteuerung:
    „Betreuung“: Motivation, Hilfestellung, Beurteilung, Zielsetzung
    „Sanierung“: Ermahnung, Hinweis, Beurteilung, Abmahnung
    Beendigung: Aufhebungsvertrag, Kündigung durch den Arbeitnehmer, Kündigung durch den Arbeitgeber
    Form und Inhalt der Personalakte / Personalnebenakten
  • Die wirksame Abmahnung als Voraussetzung einer Kündigung
    Inhalt der Abmahnung, wer darf abmahnen? Rechte des Arbeitnehmers, Wirkung inhaltlicher oder formaler Fehler in der Abmahnung – Abmahnung und Beteiligung des Betriebsrats
  • Die unzureichende Arbeitsleistung und Fehlverhalten als Kündigungsgrund in der Rechtsprechung
    Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit als Grundlage für Entscheidungen im Arbeitsverhältnis – Konsequenzen aus aktuellen gerichtlichen Entscheidungen zu sogenannten „Bagatellkündigungen“
    Zukunftsorientierte Reaktionen bei Störungen im Arbeitsverhältnis statt Sanktionen (Prognoseprinzip des BAG)
  • Arbeitsrechtliche Risiken bei Fehlzeiten
    »krank sein« – »krank feiern« – »krank machen« – Folgen unbedachten Sprachgebrauchs, Melde- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
    Risiken bei Missbrauch von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
    Krankengespräche, Krankenbriefe und Rückkehrgespräche im Betrieb: Arbeitsrechtlicher Rahmen, Beteiligung des Betriebsrats
    Die krankheitsbedingte Kündigung & die aktuelle Rechtsprechung dazu
  • Aufhebungsverträge als Alternative zur Kündigung
    Chancen und Risiken von Aufhebungsverträgen a) für den Arbeitnehmer; b) für den Arbeitgeber
    Inhalt eines Aufhebungsvertrags, u. a. Gedanken zur Höhe einer Abfindung, Aufklärungs- und Hinweispflichten des Arbeitgebers, Bedenkzeit, Ruhens- und Sperrzeitenbestimmungen beim Arbeitslosengeld
  • Die Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsgerichtsverfahren und ihre Auswirkung auf die Prozessvorbereitung im Betrieb
  • Dokumentation / Beweissicherung durch den Arbeitgeber:
    Arbeitskollegen, Betriebsratsmitglieder und Führungskräfte als Zeugen vor Gericht – worauf betroffene Arbeitnehmer bzw. Betriebsräte zum Schutze der Beschäftigten achten müssen
  • Prozessbeobachtung vor dem Bundesarbeitsgericht

 

Termine, Orte, Preise

Als InHouse-Veranstaltung buchbar.

Seminargebühr (zuzgl. MwSt.):
1.554,– € inkl. Übernachtung / VP
Grundpreis ohne Übernachtung: 1.245,– €

Inklusive:
Umfangreiche Teilnehmerunterlagen, praktisch auf Lehrbuchniveau, Tagungspauschale, Busfahrt zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt, Mittagessen, zwei Kaffeepausen mit kleiner Zwischenverpflegung. Bei Vollpension zusätzlich: Übernachtung / Frühstück, Abendessen.

Seminarzeiten:
Täglich von 09.00 bis 17.00 Uhr.

 

Anmeldung

 Das Seminarprogramm zum Ausdrucken

Betriebsratsbeschluss: Vorlage für den Brief an den Arbeitgeber (PDF)